Psychotherapeutische Sprechstunde

Die psychotherapeutische Sprechstunde dient dazu abzuklären, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt (Erstellung einer Verdachtsdiagnose) und um Sie bezüglich weiterer Behandlungsschritte zu beraten.

Es gibt unterschiedliche Therapieverfahren und Methoden. Therapieangebote gibt es zahlreiche- doch nicht alle sind vertretbar und basieren auf wissenschaftlich fundierten Methoden. Nicht jede Art von Behandler ist staatlich anerkannt und verfügt über die notwendigen Ausbildungen. Es gibt geschützte Bezeichnungen und ungeschützte. Deutschland ist hier sehr liberal. Es darf sich bespielsweise jeder (!) Psychotherapeut nennen, jedoch nicht ärztlicher oder psychologischer Psychotherapeut. Kurzum: Der Markt ist intransparent und unübersichtlich. Gerade, wenn es um die Gesundheit geht, ist es jedoch wichtig die richtigen Schritte zu gehen und ein seriöses Behandlungsangebot zu erhalten. Ich helfe Ihnen gerne im Dschungel der Angebote zurecht zu kommen. Des Weiteren kann man auch im Bereich der Selbsthilfe viel erreichen! Auch hier kann ich Ihnen möglicherweise einige Hinweise geben.

Die Vergütung der psychotherapeutischen Sprechstunde in privater Praxis ist angelehnt an die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Ich nehme den 3,0-fachen Satz, welcher aktuell bei 131,15 Euro liegt. Die privaten Krankenkassen sowie die Beihilfe/Heilfürsorge übernehmen in der Regel den 2,3-fachen Satz (100,55 Euro). Die Differenz von ca. 30,60 Euro müssten Sie somit in den meisten Fällen selbst tragen. Wenn Sie Selbstzahler*in sind, müssten Sie für den gesamten Betrag selbst aufkommen, da ich über keine Kassenzulassung verfüge und nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeite.

Da es sich um einmalige Termine handelt, sind kurzfristige Termine verfügbar.

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